Ein Kurzurlaub in der Mittagspause, eine kleine Auszeit vom Stadtbummel, ein Spaziergang am Sonntagmorgen - städtische Grünflächen, Plätze und Landschaftsparks sind die Oasen des Großstadtlebens. Sie bieten Raum für Erholung und Entspannung.
Ob Wohngebiet, Büroviertel oder Altstadt - die Freiraumplanung gestaltet Objekt- und Grünanlagen zwischen und außerhalb von Gebäuden. Sie spannt dabei einen Bogen von den Vorflächen öffentlicher Gebäude über Fußgängerzonen bis zu Stadtparks oder landschaftlich gestalteten Bepflanzungen in der Feldflur.
Städte und Dörfer entwickeln sich, verändern sich. Dies bedeutete jahrzehntelang ausschließlich Wachstum. Doch vor dem Hintergrund der heutigen demografischen Veränderungen bedeutet es notwendigerweise auch ein Lenken der Innenentwicklung. Zwar kommen unverändert Neubaugebiete hinzu. Doch mehr und mehr gilt es, auch brachfallende Flächen städtebaulich sinnvoll umzunutzen und neu zu organisieren beziehungsweise vorhandene Lücken mit einer zeitgemäßen Bebauung aufzufüllen. In der freien Landschaft unterliegen Wind- und Solarparks der Bauleitplanung.
Während sich der städtebauliche Entwurf mit Modellen zur städtebaulichen Entwicklung befasst, ist die Bauleitplanung die formale Planungsebene, um die unterschiedlichsten Ansprüche zu koordinieren und für bestimmte Flächen eine formale Bebaubarkeit herzustellen. Der Flächennutzungsplan ist die vorbereitende Bauleitplanung, der Bebauungsplan die verbindliche Bauleitplanung.
Nicht nur bedrohte Tierarten, auch seltene Pflanzenarten oder besondere hydrogeologische Rahmenbedingungen müssen bei der Erschließung eines Bauareals oder Einzelvorhabens in der freien Landschaft mit einbezogen werden.
Ob und unter welchen Bedingungen ein Bauvorhaben aus ökologischer Sicht an einer bestimmten Stelle durchgeführt werden kann, prüft die Naturschutzfachplanung. Sie ist eine bundesweit vorgeschriebene Maßnahme bei allen Eingriffen in den Naturhaushalt und umfasst ein weites Spektrum von Artenschutzbeiträgen zur Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeit (kurz: FFH-Verträglichkeit), Ausgleichskonzeptionen und Fachbeiträgen zum Naturschutz.
Die Landschafts- und Grünordnungsplanung ist das ökologische Gegenstück zur Bauleitplanung. Die Erkenntnisse des Umweltberichtes sind zu verarbeiten und zu berücksichtigen, um die notwendige Nachhaltigkeit bei der Entwicklung sicherzustellen.
Die Gestaltung eines Privatgartens vereint auf (relativ) kleiner Fläche zwei große Herausforderungen. Zum einen müssen die Wünsche und Vorstellungen des Besitzers einbezogen werden. Ob mediterran, asiatisch oder sogar ein römischer Nutzgarten - die Möglichkeiten sind zahlreich.
Zum anderen ist aber der Garten eine Erweiterung des Hauses, dazugehörig wie Wohnzimmer und Küche. Deswegen sollte die anspruchsvolle Ausdruckskraft des Gebäudes immer auch in angemessener Weise im angrenzenden Außenbereich berücksichtigt werden.
Je weiter man bereits im Vorfeld Planungsüberlegungen und Planungsunsicherheiten konkretisieren kann, desto reibungsloser erweist sich die Bauphase und vor allem die anschließende „Nutzungsphase".
Ob Baukonzepte und -maßnahmen sich überhaupt realisieren lassen, ein Kreisverkehr einer Ampelkreuzung vorzuziehen ist oder besucherintensive Neuansiedlungen die Umsetzung eines besonders weitläufigen Außenbereichs erfordern - unser Erhebungsspektrum reicht von umfassenden Standortuntersuchungen bis zu individuellen, bedarfsorientierten Machbarkeitsstudien.