Fachbeitrag Naturschutz (FBN)

Fachbeitrag Naturschutz

Der Fachbeitrag Naturschutz (FBN) bzw. Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) wird entsprechend der „Eingriffsregelung“ im Bundesnaturschutzgesetz bei der Zulassung von bestimmten Bauvorhaben erforderlich und Teil des Fachplans. Nach einer Bestandsaufnahme der Schutzgüter (z.B. Biotoptypen) werden die Auswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ermittelt und bewertet. Für unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entwickelt und dargestellt.

Seit 1987 erstellen wir FBN/LBP vorwiegend zu folgenden Projektgruppen:
Antennenträger, Kies- und Sandabbau, Steinbrüche, Wege- und Leitungsbau, sonstige Bauten im Aussenbereich wie landwirtschaftliche Gebäude, Kläranlagen und Sportplätze.

Weitere Projekte

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LANDSCHAFTSARCHITEKTEN bdla
Mühlenstr. 80 | 54296 Trier

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